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Räum- und Streupflicht

Der Markt Au i. d. Hallertau bittet die Bürger des Marktes , ihrer Räum- und Streupflicht am eigenen Grundstück gewissenhaft nachzukommen. Ziel ist es, nach Schneefällen und Eisglätte auf den Fahrbahnen die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Verkehrs sicherzustellen.

Der Bauhof beginnt um 3 Uhr morgens zuerst die Hauptverkehrsadern von Schnee und Eis zu befreien. Die anschließende Räumung und Streuung der Wohnstraßen und Nebenstrecken ist eine freiwillige Serviceleistung des Marktes zur Erhöhung der Personen- und Verkehrssicherheit und erfolgt nach entsprechender Priorisierung, welche sich nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße richtet.

Des Öfteren werden diese Tätigkeiten des Bauhofes leider erschwert, und zwar durch Fahrzeuge oder Anhänger, die auf den Fahrbahnen, in Kurvenbereichen oder Wendeflächen abgestellt werden. In diesen zugeparkten Bereichen kann der Winterdienst nicht durchgeführt werden, daher sind Fahrzeugbesitzer in eigenem Interesse und im Interesse der Allgemeinheit dringend dazu aufgefordert, ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge zu ermöglichen, indem die betreffenden Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden! Besonders ist hierbei, dass bereits vor Kurven drei Meter Fahrbahn entsprechend freizuhalten sind und das insbesondere auch Steigungen (auch in Wohngebieten!) nicht zugeparkt werden, um den Fahrzeugen des Bauhofes und der Winterdienstleister ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen.

Von den Bürgern selbst geräumter Schnee am eigenen Grundstück ist neben der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht erschwert oder gefährdet wird – somit ist ein  Zusammenspiel zwischen Bürger und Bauhof wichtig, um auch für die allgemeine Sicherheit von Fußgängern und Kraftfahren zu sorgen.

Die Räum- und Streupflicht der Anlieger ergibt sich aus § 10 der Verordnung des Marktes Au i. d. Hallertau über die Reinhaltungen und Reinigung der öffentlichen Straßen, sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherheitsverordnung)  vom 24.05.2013.

Die Anlieger (Vor- und Hinterlieger) haben die Gehsteige an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisesglätte mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (z.B Sand, Splitt, Streusalz) jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr grundsätzlich so oft zu wiederholen, wie dies zur Gefahrenverhütung erforderlich ist. Es ist darauf zu achten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Gullys und Fußgängerüberwege frei bleiben.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Baulanderwerb Markt Au

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Markt Au i. d. Hallertau bietet zwei Grundstücke (Am Eichberg 10 und Holzhofer Weg 6 in Abens) im Bieterverfahren an. Die Unterlagen hierfür finden sie unter: https://markt-au.de/bauen-wirtschaft/baulanderwerb/. Die Abgabefrist endet am 06.11.2025 um 12.00 Uhr. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hösl vom Bauamt unter 08752/178-27 zur Verfügung.

Bürgerversammlung 2025 am 13.11.2025

Am Donnerstag, 13. November 2025 findet um 19:00 Uhr in der Hopfenlandhalle die diesjährige Bürgerversammlung des Marktes Au i. d. Hallertau statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Au i. d. Hallertau sind hierzu herzlich eingeladen.

Bürgermeister Hans Sailer gibt hierzu einen Rechenschaftsbericht ab und beantwortet in der anschließenden Diskussion die Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer.

Anfragen, die in der Versammlung besonders behandelt werden sollen, sind bitte bis spätestens 30. Oktober 2025 schriftlich an den Markt Au i. d. Hallertau zu richten.

Asphaltierungsarbeiten zwischen Tegernbach und Haslach; Vollsperrung vom 29.09.2025 bis 17.10.2025

Von 29.09.2025 bis 17.10.2025 finden auf der FS38 zwischen Tegernbach und Haslach Fräs- und Asphaltierungsarbeiten statt. In diesem Zeitraum wird die Strecke voll gesperrt.

In dieser Zeit gilt es folgendes zu beachten:

– Die Anwohner können mit kleineren Einschränkungen – grundsätzlich jederzeit – zu und von ihren Grundstücken fahren, mit Ausnahme von einem Asphalttag. Die Baufirma ist verpflichtet, mindestens eine Woche vor dem Asphalttermin Wurfzettel in die Briefkästen der betroffenen Anwohner zu verteilen, um über den genauen Termin zu informieren. Auch die Firma Heinz kann außer am Asphalttag wie gewohnt durchfahren.

Die Umleitung erfolgt über Tegernbach.

Ansprechpartner bei Kreisstraßen ist das Tiefbauamt des Landratsamtes Freising!

Erstellung Passfotos im Bürgerbüro für Kleinkinder und Säuglinge

Seit Mitte August besteht im Markt Au für die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Passfotos direkt vor Ort im Bürgerbüro mithilfe des modernen Point.ID-Systems der Bundesdruckerei anzufertigen. Dieses System stellt sicher, dass die erstellten Fotos den aktuellen biometrischen Anforderungen entsprechen. Für eine erfolgreiche Aufnahme ist es notwendig, dass die fotografierte Person einige Sekunden ruhig und mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera blickt. Zudem wird während des Erfassungsprozesses eine leichte Kopfbewegung benötigt.

Hinweis für Eltern:

Gerade bei kleinen Kindern und vor allem Säuglingen hat sich in der Praxis in den letzten Wochen gezeigt, dass die Anforderungen des Gerätes hier nicht immer zuverlässig erfüllt werden können – etwa durch typische Bewegungen des Kindes wie z.B. nicht still sitzen, die Augen geschlossen haben usw.

In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Aufnahme durch das Gerät leider nicht möglich.

Die Marktverwaltung bittet daher alle Eltern und Erziehungsberechtigten, im Vorfeld einer Vorsprache im Bürgerbüro bezüglich der Beantragung eines Ausweisdokumentes zu berücksichtigen, ob ihr Kind die Anforderungen des Gerätes erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, ein digitales biometrisches Passfoto vorab bei einem am entsprechenden Cloudverfahren der Bundesdruckerei teilnehmenden Dienstleister (Fotostudio, Drogeriemarkt) anfertigen zu lassen. Teilnehmende Fotodienstleister finden Sie z.B. in Mainburg, Freising oder Pfaffenhofen oder unter dem folgenden Link: https://alfo-passbild.com/

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Straßenkehrung im Marktgebiet Oktober 2025

Die Marktverwaltung gibt bekannt, dass ab 07.10.2025 im Hauptort Au i.d.Hallertau und in den Ortsteilen Haslach, Osterwaal, Rudertshausen, Piedendorf, Osseltshausen, Holzhof, Günzenhausen, Seysdorf, Halsberg, Dellnhausen, Abens, Hemhausen, Hirnkirchen, Reichertshausen, Sillertshausen Straßenkehrarbeiten durchgeführt werden. Bürger, die mit ihrem Grundstück an einen Gehweg angrenzen, sollen deshalb entlang der ganzen Grundstückslänge den auf Gehsteigen abgelagerten Straßensplitt und Staub bis dahin auf den Fahrbahnrand abkehren, damit das Kehrfahrzeug den Schmutz aufnehmen kann. Darüber hinaus werden alle Kraftfahrzeugbesitzer darauf hingewiesen, während der Kehrung tagsüber keine Fahrzeuge am Straßenrand abzustellen, damit der Reinigungswagen ungehindert durchfahren und alle Straßenränder gesäubert werden können.

Die Kehrung für den Hauptort Au wird ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen, die Kehrung in den Orsteilen ca. drei bis vier Tage.

Aufnahme von Passbildern im Bürgerbüro jetzt möglich

Die Marktverwaltung möchte die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Au i. d. Hallertau darüber informieren, dass nunmehr die Anfertigung von Passfotos direkt im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Marktes Au i. d. Hallertau möglich ist.

Bereits seit dem 01.05.2025 dürfen durch das Bürgerbüro grundsätzlich keine herkömmlichen biometrischen Passfotos auf Papier mehr entgegengenommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen seit diesem Zeitpunkt entweder das Passbild von einem Fotografen anfertigen lassen, welcher an dem cloudbasierten Verfahren der Bundesdruckerei zum Abruf von Lichtbildern teilnimmt, oder aber Ihr Passfoto direkt vor Ort im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt anfertigen lassen.

Für die Erstellung der Passbilder vor Ort im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt kommt ein dem Markt Au i. d. Hallertau von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestelltes „PointID-Gerät“ zum Einsatz.

Das Gerät wurde durch die Bundesdruckerei mittlerweile geliefert und befindet sich seit nunmehr zwei Wochen im Einsatz. Die Gebühr für die Anfertigung des Passbildes beträgt 6 Euro. Alternativ können Sie nach wie vor Ihr Passbild von einem Fotografen anfertigen lassen, welcher an dem cloudbasierten Verfahren der Bundesdruckerei zum Abruf von Lichtbildern teilnimmt, eine Liste der entsprechend lizensierten Fotografen finden Sie hier: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 08752/178-84, -16 oder -17 zu den Geschäftszeiten oder auch unter der Mailadresse EWO@markt-au.de gerne zur Verfügung.

Bundeseinheitlicher Warntag am 11.09.2025

Am Donnerstag, 11. September 2025 findet erneut ein bundesweit einheitlicher Probealarm statt.

Vom Landratsamt Freising, SG 31,  wurde die Auslösung der Sirenen für den gesamten Landkreis Freising bei der Integrierten Leitstelle (ILS) Erding in Auftrag gegeben. Die Alarmierung erfolgt um 11:00 Uhr, die Entwarnung um 11:45 Uhr.

Außerdem werden auch andere Warnmittel, wie z. B. Warn-Apps erprobt.

Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem des Bundes (kurz: MoWaS) angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt.

Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.

Gegen 11:45 Uhr erfolgt eine Entwarnung über die Warnmittel und Endgeräte, über welche zuvor die Warnung versendet wurde. Über Cell Broadcast wird derzeit noch keine Entwarnung versendet. Die Möglichkeit, auch über diesen Warnkanal zu entwarnen, wird derzeit u. a. von den Mobilfunknetzbetreibern geprüft.

Nähere Informationen zum jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag finden Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: www.bbk.bund.de .

UPDATE: Straßensperrungen zum Festwochenende 26.07. und 27.07.2025

Am 26.07. und 27.07.2025 findet das Festwochenende zur 675.-Jahr-Feier der Marktrechtsverleihung an die Gemeinde Au i. d. Hallertau statt. Die Marktverwaltung weißt in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:

Im Rahmen dieses Festwochenendes wird das Ortszentrum im Bereich Untere Hauptstraße/Marktplatz als Festmeile dienen und hierzu für den Verkehr vollgesperrt werden.

Die Vollsperrung beginnt aufgrund der Aufbauarbeiten auf der Festmeile bereits am Freitag, 25.07.2025 ab 12:00 Uhr und endet grundsätzlich am Montag, 28.07.2025 um 16:00 Uhr. Je nach Abwicklung des Abbaus der Festmeile erfolgt jedoch vor Ort am 28.07.2025 im Tagesverlauf eine entsprechende Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen mit Abbau des Sperrmaterials durch den gemeindlichen Bauhof.

Folgende Straßenzüge sind von der Vollsperrung betroffen:

  • Untere Hauptstraße von der Kreuzung Untere Hauptstraße/Rennbahnstraße bis zur Kreuzung Untere Hauptstraße/Schlesische Straße
  • Obere Hauptstraße im Bereich Hs.-Nr. 2 (Sparkasse) und Hs.-Nr. 4 (Bäckerei Gabelsberger) und Hs.-Nr. 6 bis 12 sowie Hs.-Nr. 3 (Pfarrhof)
  • Marktplatz
  • Kooperator-Schmid-Straße
  • Schlesische Straße im Bereich zwischen Sparkasse und Postgarten
  • Schießstattstraße Hs.-Nr. 2 bis Hs.-Nr. 6 (Zufahrt für Anlieger eingeschränkt möglich!)
  • Schmiedgasse
  • Bürgergasse
  • Schloßbräugasse

Die betroffenen Anlieger, Bürgerinnen und Bürger und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Entgegenkommen gebeten.

Die Umleitungsstrecke der Vollsperrung des Ortszentrums für den Durchgangsverkehr führt über die Pfaffenhofener Straße zur Schießstattstraße – Richard-Strauß-Straße – Hochfeldstraße in die Freisinger Straße und umgekehrt, ist entsprechend beschildert und der Bevölkerung als Umleitungsstrecke der Baumaßnahme zur Sanierung der Hauptstraße in den vorigen Jahren bekannt.

Da die vorgenannten Straßenzüge bis zur bzw. ab der Einmündung in die Freisinger Straße als Rettungswege für die Festmeile dienen werden entsprechende Halteverbote in den betroffenen Straßen angeordnet, um die Erreich- und Befahrbarkeit durch die Rettungsdienste sicherstellen zu können.