Skip to main content

Bundestagswahl 2025 – Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachstehend erhalten sie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025:

Die Briefwahl kann ab 31.01.2025, 12.00 Uhr bis einschließlich 17.02.2025, 00.00 Uhr online über den folgenden Link beantragt werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9178116

Alternativ können Sie über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten Sie, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen!

Der Versand der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kann aber erst erfolgen, sobald dem Markt Au die Stimmzettel vorliegen – dies ist voraussichtlich ab KW 07, d.h. ab 10.02.2025 der Fall.

Persönlich kann die Briefwahl bis einschließlich 21.02.2025, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt und unterschrieben sein.

Sofern Briefwahlunterlagen für weitere Personen abgeholt werden, muss die notwendige Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben sein – eine Person kann für maximal vier Personen Wahlunterlagen abholen.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder Ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen nach mehr als drei Werktagen nicht erhalten haben melden Sie sich bitte umgehend im Wahlamt!

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Neuer Standort Hausbriefkasten Markt Au

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Marktverwaltung weist darauf hin, dass der Briefkasten nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder am ursprünglichen Platz am Nebeneingang des Rathauses (Eingang Schlossmauer) angebracht wurde.

Mozartstraße – Vorübergehendes Park- und Halteverbot

Sehr geehrte Anlieger, aufgrund von parkenden privaten Fahrzeugen im Bereich des Wendehammers in der Mozartstraße ist für die Winterdienstfahrzeuge des Bauhofes aktuell kein Wenden im Wendehammer möglich.

Um ein Ausweichen auf private Hofeinfahrten zu vermeiden und den Winterdienst in der Mozartstraße sicherstellen zu können wird daher bis zum Ende des Winterdienstes bei Frühlingsbeginn für den Bereich des Wendehammers ein vorrübergehendes Park- und Halteverbot angeordnet.

Dieses wird nach dem Ende der Winterdienstphase von der Marktgemeinde wieder entfernt.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank!

Problemmüllsammlung 2025

Im Landkreis Freising können kostenlos während des Jahres Problemabfälle aus Haushaltungen bei den Problemmüllaktionen in den Gemeinden abgegeben werden, wobei es jedem Bürger gestattet ist, in jeder Gemeinde seinen Problemmüll abzuliefern.

Problemabfälle sind Abfälle, die in besonderem Maße gesundheits- oder umweltgefährden sein können und deshalb nicht in die Mülltonne dürfen:
Beizen, Lösungsmittel, Batterien, Spraydosen (leer), Säuren, Laugen, ölhaltige Produkte, Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte, Chemikalien und ähnliche Abfälle.
Altöl bitte an der Verkaufsstelle zurückgeben – Rücknahmepflicht des Handels!
Feuerlöscher werden nicht mehr angenommen – sie sind über den Fachhandel zu entsorgen.
Autobatterien werden nicht mehr angenommen!

  1. Aktion: Dienstag, 14.01.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr am Wertstoffhof Au in der Hallertau, Hochfeldstraße 51.
  2. Aktion: Dienstag, 13.05.2025 von 10. 00 bis 12.00 Uhr am Wertstoffhof Au in der Hallertau, Hochfeldstraße 51
  3. Aktion: Samstag, 14.06.2025 von 09:00 bis 10:30 Uhr am Wertstoffhof Au in der Hallertau, Hochfeldstraße 51
  4. Aktion: Dienstag, 16.09.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr am Wertstoffhof Au in der Hallertau, Hochfeldstraße 51

Wertstoffhof geschlossen

Der Wertstoffhof Au i.d.Hallertau bleibt am 24.12. und 31.12.2024 geschlossen. Der Markt Au bittet um Beachtung.

Sperrung Josef-Lechner-Straße 16 und 18

Aufgrund eines Rohrbruches wird die Fahrbahn bei den Anwesen Josef-Lechner-Straße 16 und 18 ab sofort voll gesperrt. Grund sind Arbeiten des Wasserzweckverbandes aufgrund eines Rohrbruchs. Wir bitten Sie, Ihre Mülltonnen zur Leerung an die Bürgermeister-Kiefer-Straße zu stellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Einwohnermeldeamt geschlossen

Von Donnerstag, den 12.12.2024 bis Freitag, den 13.12.2024 ist das Einwohnermeldeamt Au i.d.Hallertau aufgrund personeller Engpässe geschlossen! Ab Montag, den 16.12.2024 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für sie da.

Tempo 30 /Obere und Untere Hauptstraße

Im Zuge des Abschlusses des aktuellen Abschnittes der Erneuerung der Ortsdurchfahrt gilt seit diesem Wochenende nun die angepasste Beschilderung und Verkehrsregelung in der Oberen und Unteren Hauptstraße. Die bisherige Tempo 30-Zone wurde durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ersetzt. Dies bedeutet konkret die folgenden Änderungen für die Verkehrsteilnehmer:

Tempo 30-Begrenzung anstatt Tempo-30-Zone: Die bisherige Tempo-30-Zone weicht einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. An der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs ändert sich somit in der Praxis nichts, allerdings bedingt die Umstellung von einer Tempo-30-Zone auf eine reine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eine Änderung der Vorfahrtsregelungen.

Vorfahrtsregelung: Die Obere und Untere Hauptstraße wird nun zur Vorfahrtsstraße. Die Vorfahrtsregelung ist an allen Kreuzungen und Einmündungen in die Hauptstraße (z.B. an der Kreuzung Schlesische Straße/Untere Hauptstraße) entsprechend ausgeschildert und erkennbar. ·        

Parkregelung: Das Parken im Fahrbahnbereich ist ab sofort nur noch in den dafür ausgewiesenen und vor Ort entsprechend beschilderten Flächen zulässig.