Bürgerbegehren „Maria de la Paz“
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Seite „Bürgerbegehren Maria de la Paz“ wurde aktualisiert. Neue Informationen finden sie hier: https://markt-au.de/mdlp-bb/
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nachstehend erhalten sie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025:
Die Briefwahl kann ab heute, 22.01.2025, 12.01 Uhr bis einschließlich 17.02.2025, 00.00 Uhr online über den folgenden Link beantragt werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9178116
Alternativ können Sie über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir bitten Sie, von diesen beiden Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Unterlagen online zu beantragen.
Wir bitten Sie, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen!
Der Versand der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kann aber erst erfolgen, sobald dem Markt Au die Stimmzettel vorliegen – dies ist voraussichtlich ab KW 07, d.h. ab 10.02.2025 der Fall.
Persönlich kann die Briefwahl bis einschließlich 21.02.2025, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt und unterschrieben sein.
Sofern Briefwahlunterlagen für weitere Personen abgeholt werden, muss die notwendige Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben sein – eine Person kann für maximal vier Personen Wahlunterlagen abholen.
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder Ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen nach mehr als drei Werktagen nicht erhalten haben melden Sie sich bitte umgehend im Wahlamt!
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen sind Anschreiben zur Berechnung der Zweiwohnungssteuer an die Bürger mit Zweitwohnsitz in Au i. d. Hallertau verschickt worden. Sollten Sie diesen Zweitwohnsitz im Markt nicht mehr benötigen gibt es folgende Möglichkeiten diesen abzumelden:
Sie können Ihren Zweitwohnsitz in Au i. d. Hallertau beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abmelden. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Des weiteren können Sie Ihren Zweitwohnsitz in Au i. d. Hallertau direkt beim Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro im Rathaus Au im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abmelden. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Die Abmeldung Ihres Zweitwohnsitzes ist ebenfalls elektronisch auf über unsere Homepage unter https://markt-au.de/rathaus/behoerdengaenge-online/ – Abmeldung einer Nebenwohnung möglich. Eine persönliche Vorsprache nach der Online-Abmeldung ist nicht mehr erforderlich!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Marktverwaltung weist darauf hin, dass der Briefkasten nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder am ursprünglichen Platz am Nebeneingang des Rathauses (Eingang Schlossmauer) angebracht wurde.
Sehr geehrte Anlieger, aufgrund von parkenden privaten Fahrzeugen im Bereich des Wendehammers in der Mozartstraße ist für die Winterdienstfahrzeuge des Bauhofes aktuell kein Wenden im Wendehammer möglich.
Um ein Ausweichen auf private Hofeinfahrten zu vermeiden und den Winterdienst in der Mozartstraße sicherstellen zu können wird daher bis zum Ende des Winterdienstes bei Frühlingsbeginn für den Bereich des Wendehammers ein vorrübergehendes Park- und Halteverbot angeordnet.
Dieses wird nach dem Ende der Winterdienstphase von der Marktgemeinde wieder entfernt.
Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank!
Im Landkreis Freising können kostenlos während des Jahres Problemabfälle aus Haushaltungen bei den Problemmüllaktionen in den Gemeinden abgegeben werden, wobei es jedem Bürger gestattet ist, in jeder Gemeinde seinen Problemmüll abzuliefern.
Problemabfälle sind Abfälle, die in besonderem Maße gesundheits- oder umweltgefährden sein können und deshalb nicht in die Mülltonne dürfen:
Beizen, Lösungsmittel, Batterien, Spraydosen (leer), Säuren, Laugen, ölhaltige Produkte, Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte, Chemikalien und ähnliche Abfälle.
Altöl bitte an der Verkaufsstelle zurückgeben – Rücknahmepflicht des Handels!
Feuerlöscher werden nicht mehr angenommen – sie sind über den Fachhandel zu entsorgen.
Autobatterien werden nicht mehr angenommen!
Die Gemeindeinformation Dezember 2024 wurde in den letzten Tagen an alle Haushalte verteilt. Sie kann auch ab sofort auch unter https://markt-au.de/rathaus/gemeindeinformation abgerufen werden.
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
die Kreisstraße zwischen Rudertshausen und Jebertshausen (FS 39 und PAF 10)
ist seit gestern, 19.12.2024 wieder vollständig befahrbar.
Aufgrund eines Rohrbruches wird die Fahrbahn bei den Anwesen Josef-Lechner-Straße 16 und 18 ab sofort voll gesperrt. Grund sind Arbeiten des Wasserzweckverbandes aufgrund eines Rohrbruchs. Wir bitten Sie, Ihre Mülltonnen zur Leerung an die Bürgermeister-Kiefer-Straße zu stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Von Donnerstag, den 12.12.2024 bis Freitag, den 13.12.2024 ist das Einwohnermeldeamt Au i.d.Hallertau aufgrund personeller Engpässe geschlossen! Ab Montag, den 16.12.2024 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für sie da.