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Bundestagswahl 2025 – Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachstehend erhalten sie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025:

Die Briefwahl kann ab 31.01.2025, 12.00 Uhr bis einschließlich 17.02.2025, 00.00 Uhr online über den folgenden Link beantragt werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9178116

Alternativ können Sie über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten Sie, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen!

Der Versand der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kann aber erst erfolgen, sobald dem Markt Au die Stimmzettel vorliegen – dies ist voraussichtlich ab KW 07, d.h. ab 10.02.2025 der Fall.

Persönlich kann die Briefwahl bis einschließlich 21.02.2025, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt und unterschrieben sein.

Sofern Briefwahlunterlagen für weitere Personen abgeholt werden, muss die notwendige Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben sein – eine Person kann für maximal vier Personen Wahlunterlagen abholen.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder Ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen nach mehr als drei Werktagen nicht erhalten haben melden Sie sich bitte umgehend im Wahlamt!

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!