Rathaus geschlossen am 24.2.2025
Das Rathaus Au i. d. Hallertau ist am 24.02.2025 aufgrund Nacharbeiten zur Bundestagswahl geschlossen. Ab 25.02.2025 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen.
Das Rathaus Au i. d. Hallertau ist am 24.02.2025 aufgrund Nacharbeiten zur Bundestagswahl geschlossen. Ab 25.02.2025 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Rathaus Au i. d. Hallertau ist am 18.02.2025 zusätzlich zur üblichen Öffnungszeit auch am Nachmittag zwischen 14.00 und 18.00 Uhr jeweils ausschließlich zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen geöffnet. Wir bitten um Beachtung.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 sind nun beim Markt Au i. d. Hallertau eingetroffen. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt nun schnellstmöglich in den folgenden Tagen.
Auch ist jetzt die Beantragung und persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen zu den Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.02.2025 wurden folgende Satzungen erlassen:
Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlagen des Marktes Au i. d. Hallertau ab 01.03.2025 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunftsanlagen des Marktes Au i. d. Hallertau ab 01.03.2025.
Diese Satzungen liegen in der Zeit vom 06.02.2025 bis 07.03.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Au i. d. Hallertau zur Einsichtnahme aus.
Den Rechenschaftsbericht 2024 den Erster Bürgermeister Sailer in der Bürgerversammlung am 14.11.2024 vorgestellt hat und die genehmigte Niederschrift 2024 finden sie unter dem Link: Bürgerversammlung 2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
leider liegen die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 immer noch nicht vor. Der Versand der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Sobald dem Markt Au die Stimmzettel vorliegen werden wir hier nochmals ein Update geben ab wann der Versand erfolgen wird.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 16.02.2025 findet die Anmeldung für das neue Kindergartenjahr 2025/2026 statt. Die Formulare hierzu finden Sie hier: https://markt-au.de/leben-in-au/kindergaerten-betreuung/
In diesem Zeitraum müssen die Unterlagen bestehend aus Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben inklusive aller Nachweise im Rathaus abgegeben werden (Einwurf Rathausbriefkasten möglich). Zu spät abgegebene oder nicht vollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Seite „Bürgerbegehren Maria de la Paz“ wurde aktualisiert. Neue Informationen finden sie hier: https://markt-au.de/mdlp-bb/
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nachstehend erhalten sie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025:
Die Briefwahl kann ab heute, 22.01.2025, 12.01 Uhr bis einschließlich 17.02.2025, 00.00 Uhr online über den folgenden Link beantragt werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9178116
Alternativ können Sie über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir bitten Sie, von diesen beiden Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Unterlagen online zu beantragen.
Wir bitten Sie, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen!
Der Versand der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kann aber erst erfolgen, sobald dem Markt Au die Stimmzettel vorliegen – dies ist voraussichtlich ab KW 07, d.h. ab 10.02.2025 der Fall.
Persönlich kann die Briefwahl bis einschließlich 21.02.2025, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt und unterschrieben sein.
Sofern Briefwahlunterlagen für weitere Personen abgeholt werden, muss die notwendige Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben sein – eine Person kann für maximal vier Personen Wahlunterlagen abholen.
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder Ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen nach mehr als drei Werktagen nicht erhalten haben melden Sie sich bitte umgehend im Wahlamt!
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den letzten Tagen sind Anschreiben zur Berechnung der Zweiwohnungssteuer an die Bürger mit Zweitwohnsitz in Au i. d. Hallertau verschickt worden. Sollten Sie diesen Zweitwohnsitz im Markt nicht mehr benötigen gibt es folgende Möglichkeiten diesen abzumelden:
Sie können Ihren Zweitwohnsitz in Au i. d. Hallertau beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abmelden. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Des weiteren können Sie Ihren Zweitwohnsitz in Au i. d. Hallertau direkt beim Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro im Rathaus Au im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abmelden. Bitte bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.
Die Abmeldung Ihres Zweitwohnsitzes ist ebenfalls elektronisch auf über unsere Homepage unter https://markt-au.de/rathaus/behoerdengaenge-online/ – Abmeldung einer Nebenwohnung möglich. Eine persönliche Vorsprache nach der Online-Abmeldung ist nicht mehr erforderlich!