Zum Hauptinhalt springen

Terminvereinbarung Standesamt

Die Marktverwaltung teilt folgendes mit:

Im Monat Oktober können aus organisatorischen Gründen Standesamtsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger das Standesamt ausschließlich per E-Mail unter standesamt@markt-au.de bezüglich einer Terminvereinbarung zu kontaktieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sperrungen Hirnkirchen sowie Verbindungsstraße Hirnkirchen-Grubanger-Holzhof und Ortsdurchfahrt Holzhof

Die Marktverwaltung teilt folgendes mit: Im Zuge von Kabelverlegungsarbeiten für Bayernwerk ist im Zeitraum bis einschließlich 24.10.2025 die Grubanger Straße im Gemeindeteil Hirnkirchen untertags von ca. 07:00 bis 17 Uhr für den Verkehr vollgesperrt; in den Abend- und Nachtstunden ist die Straße mit kleineren Einschränkungen befahrbar.

Im Zeitraum bis einschließlich 07.11.2025 ist ebenfalls aufgrund der Kabelverlegungsarbeiten für Bayernwerk die Verbindungsstraße Hirnkirchen-Grubanger-Holzhof sowie die Ortsdurchfahrt Holzhof für den Verkehr jeweils halbseitig gesperrt, da hier durch die Baufirma noch Restarbeiten in Randbereichen erforderlich sind und im Gemeindteil Holzhof an den Arbeitsstellen noch die Feinschicht aufgebracht werden muss.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die betroffenen Anlieger werden um Beachtung und Verständnis gebeten. Über Einschränkungen im Schulbusverkehr erfolgt die Information über die betroffenen Busunternehmen an die jeweiligen Schulen.

Achtung: Fake-E-mails im Umlauf!

Die Marktverwaltung weist darauf hin, dass aktuell an Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindebereich gefälschte E-Mails versandt werden, in welchen eine Inkasso-Firma vorgibt, im Namen der „Stadt“ Au i. d. Hallertau ausstehende Parkgebühren eintreiben zu wollen.

Diese E-Mail stammt weder vom Markt Au i. d. Hallertau noch von der im Gemeindegebiet, mit der Parkraumüberwachung, beauftragten KVÜ Mainburg.

Bitte reagieren Sie in keinem Fall auf eine derartige E-Mail! Leisten Sie anhand einer derartigen E-Mail keinesfalls eine Zahlung!

Änderung bei Asphaltierungsarbeiten

Entfall Asphaltierung OD Haslach / Sperrung Haslach-Tegernbach bleibt!

Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Freising hat dem Markt Au mitgeteilt, dass die im Zuge der aktuellen Fräs- und Asphaltierungsarbeiten zwischen Tegernbach und Haslach vom 29.09. bis 17.10.2025 mitgeplante Asphaltierung der Ortsdurchfahrt in Haslach auf das Jahr 2026 verschoben werden muss.

Haslach ist somit aus den Richtungen Au und Nandlstadt während der Baumaßnahme für den Durchfahrtsverkehr (d. h. auch für Müllabfuhr und Schülerbeförderung) an- und durchfahrbar! Die Asphaltierungsarbeiten zwischen Tegernbach und der Ortsgrenze Haslach werde im vorgenannten Zeitraum wie geplant durchgeführt.

Die Bürgerinnen und Bürger werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Räum- und Streupflicht

Der Markt Au i. d. Hallertau bittet die Bürger des Marktes , ihrer Räum- und Streupflicht am eigenen Grundstück gewissenhaft nachzukommen. Ziel ist es, nach Schneefällen und Eisglätte auf den Fahrbahnen die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Verkehrs sicherzustellen.

Der Bauhof beginnt um 3 Uhr morgens zuerst die Hauptverkehrsadern von Schnee und Eis zu befreien. Die anschließende Räumung und Streuung der Wohnstraßen und Nebenstrecken ist eine freiwillige Serviceleistung des Marktes zur Erhöhung der Personen- und Verkehrssicherheit und erfolgt nach entsprechender Priorisierung, welche sich nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße richtet.

Des Öfteren werden diese Tätigkeiten des Bauhofes leider erschwert, und zwar durch Fahrzeuge oder Anhänger, die auf den Fahrbahnen, in Kurvenbereichen oder Wendeflächen abgestellt werden. In diesen zugeparkten Bereichen kann der Winterdienst nicht durchgeführt werden, daher sind Fahrzeugbesitzer in eigenem Interesse und im Interesse der Allgemeinheit dringend dazu aufgefordert, ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge zu ermöglichen, indem die betreffenden Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden! Besonders ist hierbei, dass bereits vor Kurven drei Meter Fahrbahn entsprechend freizuhalten sind und das insbesondere auch Steigungen (auch in Wohngebieten!) nicht zugeparkt werden, um den Fahrzeugen des Bauhofes und der Winterdienstleister ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen.

Von den Bürgern selbst geräumter Schnee am eigenen Grundstück ist neben der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht erschwert oder gefährdet wird – somit ist ein  Zusammenspiel zwischen Bürger und Bauhof wichtig, um auch für die allgemeine Sicherheit von Fußgängern und Kraftfahren zu sorgen.

Die Räum- und Streupflicht der Anlieger ergibt sich aus § 10 der Verordnung des Marktes Au i. d. Hallertau über die Reinhaltungen und Reinigung der öffentlichen Straßen, sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherheitsverordnung)  vom 24.05.2013.

Die Anlieger (Vor- und Hinterlieger) haben die Gehsteige an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisesglätte mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (z.B Sand, Splitt, Streusalz) jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr grundsätzlich so oft zu wiederholen, wie dies zur Gefahrenverhütung erforderlich ist. Es ist darauf zu achten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Gullys und Fußgängerüberwege frei bleiben.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Baulanderwerb Markt Au

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Markt Au i. d. Hallertau bietet zwei Grundstücke (Am Eichberg 10 und Holzhofer Weg 6 in Abens) im Bieterverfahren an. Die Unterlagen hierfür finden sie unter: https://markt-au.de/bauen-wirtschaft/baulanderwerb/. Die Abgabefrist endet am 06.11.2025 um 12.00 Uhr. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hösl vom Bauamt unter 08752/178-27 zur Verfügung.

Bürgerversammlung 2025 am 13.11.2025

Am Donnerstag, 13. November 2025 findet um 19:00 Uhr in der Hopfenlandhalle die diesjährige Bürgerversammlung des Marktes Au i. d. Hallertau statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Au i. d. Hallertau sind hierzu herzlich eingeladen.

Bürgermeister Hans Sailer gibt hierzu einen Rechenschaftsbericht ab und beantwortet in der anschließenden Diskussion die Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer.

Anfragen, die in der Versammlung besonders behandelt werden sollen, sind bitte bis spätestens 30. Oktober 2025 schriftlich an den Markt Au i. d. Hallertau zu richten.

Asphaltierungsarbeiten zwischen Tegernbach und Haslach; Vollsperrung vom 29.09.2025 bis 17.10.2025

Von 29.09.2025 bis 17.10.2025 finden auf der FS38 zwischen Tegernbach und Haslach Fräs- und Asphaltierungsarbeiten statt. In diesem Zeitraum wird die Strecke voll gesperrt.

In dieser Zeit gilt es folgendes zu beachten:

– Die Anwohner können mit kleineren Einschränkungen – grundsätzlich jederzeit – zu und von ihren Grundstücken fahren, mit Ausnahme von einem Asphalttag. Die Baufirma ist verpflichtet, mindestens eine Woche vor dem Asphalttermin Wurfzettel in die Briefkästen der betroffenen Anwohner zu verteilen, um über den genauen Termin zu informieren. Auch die Firma Heinz kann außer am Asphalttag wie gewohnt durchfahren.

Die Umleitung erfolgt über Tegernbach.

Ansprechpartner bei Kreisstraßen ist das Tiefbauamt des Landratsamtes Freising!

Erstellung Passfotos im Bürgerbüro für Kleinkinder und Säuglinge

Seit Mitte August besteht im Markt Au für die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Passfotos direkt vor Ort im Bürgerbüro mithilfe des modernen Point.ID-Systems der Bundesdruckerei anzufertigen. Dieses System stellt sicher, dass die erstellten Fotos den aktuellen biometrischen Anforderungen entsprechen. Für eine erfolgreiche Aufnahme ist es notwendig, dass die fotografierte Person einige Sekunden ruhig und mit neutralem Gesichtsausdruck in die Kamera blickt. Zudem wird während des Erfassungsprozesses eine leichte Kopfbewegung benötigt.

Hinweis für Eltern:

Gerade bei kleinen Kindern und vor allem Säuglingen hat sich in der Praxis in den letzten Wochen gezeigt, dass die Anforderungen des Gerätes hier nicht immer zuverlässig erfüllt werden können – etwa durch typische Bewegungen des Kindes wie z.B. nicht still sitzen, die Augen geschlossen haben usw.

In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Aufnahme durch das Gerät leider nicht möglich.

Die Marktverwaltung bittet daher alle Eltern und Erziehungsberechtigten, im Vorfeld einer Vorsprache im Bürgerbüro bezüglich der Beantragung eines Ausweisdokumentes zu berücksichtigen, ob ihr Kind die Anforderungen des Gerätes erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, ein digitales biometrisches Passfoto vorab bei einem am entsprechenden Cloudverfahren der Bundesdruckerei teilnehmenden Dienstleister (Fotostudio, Drogeriemarkt) anfertigen zu lassen. Teilnehmende Fotodienstleister finden Sie z.B. in Mainburg, Freising oder Pfaffenhofen oder unter dem folgenden Link: https://alfo-passbild.com/

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Straßenkehrung im Marktgebiet Oktober 2025

Die Marktverwaltung gibt bekannt, dass ab 07.10.2025 im Hauptort Au i.d.Hallertau und in den Ortsteilen Haslach, Osterwaal, Rudertshausen, Piedendorf, Osseltshausen, Holzhof, Günzenhausen, Seysdorf, Halsberg, Dellnhausen, Abens, Hemhausen, Hirnkirchen, Reichertshausen, Sillertshausen Straßenkehrarbeiten durchgeführt werden. Bürger, die mit ihrem Grundstück an einen Gehweg angrenzen, sollen deshalb entlang der ganzen Grundstückslänge den auf Gehsteigen abgelagerten Straßensplitt und Staub bis dahin auf den Fahrbahnrand abkehren, damit das Kehrfahrzeug den Schmutz aufnehmen kann. Darüber hinaus werden alle Kraftfahrzeugbesitzer darauf hingewiesen, während der Kehrung tagsüber keine Fahrzeuge am Straßenrand abzustellen, damit der Reinigungswagen ungehindert durchfahren und alle Straßenränder gesäubert werden können.

Die Kehrung für den Hauptort Au wird ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen, die Kehrung in den Orsteilen ca. drei bis vier Tage.