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Groß angelegte Übung der Militärpolizei: Erhöhte Präsenz der Bundeswehr im öffentlichen Raum

Die Großübung MARSHAL POWER wird im Zeitraum 22. bis 29. Oktober 2025 im Raum München-Ingolstadt-Regensburg-Deggendorf-Landshut durchgeführt. Dabei werden mehr als 500 Soldatinnen und Soldaten sowie zahlreiche Kräfte aus polizeilichen und nicht-polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben beübt. Auch ehrenamtlich Helfende werden an der Übung beteiligt sein. Die Großübung erstreckt sich über zwölf Landkreise, darunter auch der Landkreis Freising.

Die Zusammenarbeit zwischen Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr und zivilen Sicherheitsorganisationen wird in einem Szenario der Landes- und Bündnisverteidigung beübt. Im öffentlichen Raum und Straßenverkehr ist deshalb mit einer erhöhten Präsenz von Militärfahrzeugen und Soldaten zu rechnen.

Kinderkrippe „Auer Hopfenzwerge“ wird in Kindergarten „Maria de la Paz“ integriert

Der Markt Au i. d. Hallertau betreibt derzeit mit der Kinderkrippe „Auer Hopfenzwerge“ eine gemeindliche Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen für jeweils bis zu 12 Kinder. Die Aufrechterhaltung des Betriebs in der aktuellen Struktur stellt die Marktgemeinde jedoch zunehmend vor erhebliche personelle und organisatorische Herausforderungen.

Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Bereich der frühkindlichen Bildung sowie begrenzter finanzieller Spielräume in den kommunalen Haushalten, müssen bestehende Einrichtungen auf ihre langfristige Tragfähigkeit und Effizienz hin überprüft werden. Die Kinderkrippe „Auer Hopfenzwerge“ zeigt sich in diesem Zusammenhang als eine Einrichtung, die sowohl in der täglichen Verwaltung als auch im Betrieb einen überdurchschnittlich hohen Aufwand verursacht.

Betroffen von dieser Situation sind nicht nur die Marktverwaltung und das pädagogische Personal, sondern vor allem auch die Familien und Kinder. Um die verlässliche Betreuung der Krippenkinder weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig eine zukunftsfähige Struktur zu schaffen, hat der Markt Au i. d. Hallertau daher eine richtungsweisende Entscheidung getroffen:

Die Kinderkrippe „Auer Hopfenzwerge“ wird zum 31. Dezember 2025 als eigenständige Einrichtung aufgelöst.

Ab dem 1. Januar 2026 werden die beiden Kinderkrippengruppen in den Kindergarten „Maria de la Paz“ aufgenommen, dieser wird als integratives Kinderhaus „Maria de la Paz“ mit fünf Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen weitergeführt. Die Kinderkrippengruppen werden in den jetzigen Räumen verbleiben. Die Integration ermöglicht eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen, schafft organisatorische Synergien und bietet den Kindern ein ganzheitliches pädagogisches Umfeld.

Der Markt Au i. d. Hallertau ist sich bewusst, dass jede Veränderung im Bereich der frühkindlichen Bildung mit Fragen und Emotionen verbunden ist. Daher wird der Markt in den kommenden Wochen in engem Austausch mit den betroffenen Eltern, dem pädagogischen Fachpersonal sowie weiteren Beteiligten stehen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung dieser Maßnahme sollen in der Sitzung des Marktgemeinderats am 28. Oktober 2025 gefasst werden.

Ihre Marktverwaltung Au i. d. Hallertau, Hans Sailer, Erster Bürgermeister

UPDATE: Vollsperrung Obere Hauptstraße zwischen Einmündung Gabelsberger Straße und Kreuzung

Die Marktverwaltung teilt folgendes mit:

Die Marktverwaltung teilt folgendes mit:

Aufgrund der Verlegungsarbeiten an der Wasserleitung des Wasserzweckverbandes Hallertau muss die Obere Hauptstraße vom 20.10.2025 bis einschließlich 30.10.2025 zwischen der Einmündung Gabelsberger Straße und der Kreuzung Moosburger Straße für den Verkehr vollgesperrt werden; die Vollsperrung betrifft insbesondere die Anwohner der Anwesen Hausnummer 29 bis 42a.

Die Umleitung innerhalb von Au erfolgt in diesem Zeitraum über die Straßenzüge Hochfeldstraße-Schlesische Straße-Untere Hauptstraße. Der Schwerlastverkehr wird mittels entsprechender Hinweisschilder über die B301 um Au herumgeleitet. Den Umleitungsplan können Sie hier einsehen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung und Verständnis gebeten!

Terminvereinbarung Standesamt

Die Marktverwaltung teilt folgendes mit:

Im Monat Oktober können aus organisatorischen Gründen Standesamtsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger das Standesamt ausschließlich per E-Mail unter standesamt@markt-au.de bezüglich einer Terminvereinbarung zu kontaktieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sperrungen Hirnkirchen sowie Verbindungsstraße Hirnkirchen-Grubanger-Holzhof und Ortsdurchfahrt Holzhof

Die Marktverwaltung teilt folgendes mit: Im Zuge von Kabelverlegungsarbeiten für Bayernwerk ist im Zeitraum bis einschließlich 24.10.2025 die Grubanger Straße im Gemeindeteil Hirnkirchen untertags von ca. 07:00 bis 17 Uhr für den Verkehr vollgesperrt; in den Abend- und Nachtstunden ist die Straße mit kleineren Einschränkungen befahrbar.

Im Zeitraum bis einschließlich 07.11.2025 ist ebenfalls aufgrund der Kabelverlegungsarbeiten für Bayernwerk die Verbindungsstraße Hirnkirchen-Grubanger-Holzhof sowie die Ortsdurchfahrt Holzhof für den Verkehr jeweils halbseitig gesperrt, da hier durch die Baufirma noch Restarbeiten in Randbereichen erforderlich sind und im Gemeindteil Holzhof an den Arbeitsstellen noch die Feinschicht aufgebracht werden muss.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die betroffenen Anlieger werden um Beachtung und Verständnis gebeten. Über Einschränkungen im Schulbusverkehr erfolgt die Information über die betroffenen Busunternehmen an die jeweiligen Schulen.

Achtung: Fake-E-mails im Umlauf!

Die Marktverwaltung weist darauf hin, dass aktuell an Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindebereich gefälschte E-Mails versandt werden, in welchen eine Inkasso-Firma vorgibt, im Namen der „Stadt“ Au i. d. Hallertau ausstehende Parkgebühren eintreiben zu wollen.

Diese E-Mail stammt weder vom Markt Au i. d. Hallertau noch von der im Gemeindegebiet, mit der Parkraumüberwachung, beauftragten KVÜ Mainburg.

Bitte reagieren Sie in keinem Fall auf eine derartige E-Mail! Leisten Sie anhand einer derartigen E-Mail keinesfalls eine Zahlung!

Änderung bei Asphaltierungsarbeiten

Entfall Asphaltierung OD Haslach / Sperrung Haslach-Tegernbach bleibt!

Die Tiefbauverwaltung des Landkreises Freising hat dem Markt Au mitgeteilt, dass die im Zuge der aktuellen Fräs- und Asphaltierungsarbeiten zwischen Tegernbach und Haslach vom 29.09. bis 17.10.2025 mitgeplante Asphaltierung der Ortsdurchfahrt in Haslach auf das Jahr 2026 verschoben werden muss.

Haslach ist somit aus den Richtungen Au und Nandlstadt während der Baumaßnahme für den Durchfahrtsverkehr (d. h. auch für Müllabfuhr und Schülerbeförderung) an- und durchfahrbar! Die Asphaltierungsarbeiten zwischen Tegernbach und der Ortsgrenze Haslach werde im vorgenannten Zeitraum wie geplant durchgeführt.

Die Bürgerinnen und Bürger werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Räum- und Streupflicht

Der Markt Au i. d. Hallertau bittet die Bürger des Marktes , ihrer Räum- und Streupflicht am eigenen Grundstück gewissenhaft nachzukommen. Ziel ist es, nach Schneefällen und Eisglätte auf den Fahrbahnen die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Verkehrs sicherzustellen.

Der Bauhof beginnt um 3 Uhr morgens zuerst die Hauptverkehrsadern von Schnee und Eis zu befreien. Die anschließende Räumung und Streuung der Wohnstraßen und Nebenstrecken ist eine freiwillige Serviceleistung des Marktes zur Erhöhung der Personen- und Verkehrssicherheit und erfolgt nach entsprechender Priorisierung, welche sich nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße richtet.

Des Öfteren werden diese Tätigkeiten des Bauhofes leider erschwert, und zwar durch Fahrzeuge oder Anhänger, die auf den Fahrbahnen, in Kurvenbereichen oder Wendeflächen abgestellt werden. In diesen zugeparkten Bereichen kann der Winterdienst nicht durchgeführt werden, daher sind Fahrzeugbesitzer in eigenem Interesse und im Interesse der Allgemeinheit dringend dazu aufgefordert, ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge zu ermöglichen, indem die betreffenden Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden! Besonders ist hierbei, dass bereits vor Kurven drei Meter Fahrbahn entsprechend freizuhalten sind und das insbesondere auch Steigungen (auch in Wohngebieten!) nicht zugeparkt werden, um den Fahrzeugen des Bauhofes und der Winterdienstleister ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen.

Von den Bürgern selbst geräumter Schnee am eigenen Grundstück ist neben der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht erschwert oder gefährdet wird – somit ist ein  Zusammenspiel zwischen Bürger und Bauhof wichtig, um auch für die allgemeine Sicherheit von Fußgängern und Kraftfahren zu sorgen.

Die Räum- und Streupflicht der Anlieger ergibt sich aus § 10 der Verordnung des Marktes Au i. d. Hallertau über die Reinhaltungen und Reinigung der öffentlichen Straßen, sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherheitsverordnung)  vom 24.05.2013.

Die Anlieger (Vor- und Hinterlieger) haben die Gehsteige an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisesglätte mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (z.B Sand, Splitt, Streusalz) jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr grundsätzlich so oft zu wiederholen, wie dies zur Gefahrenverhütung erforderlich ist. Es ist darauf zu achten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Gullys und Fußgängerüberwege frei bleiben.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Baulanderwerb Markt Au

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Markt Au i. d. Hallertau bietet zwei Grundstücke (Am Eichberg 10 und Holzhofer Weg 6 in Abens) im Bieterverfahren an. Die Unterlagen hierfür finden sie unter: https://markt-au.de/bauen-wirtschaft/baulanderwerb/. Die Abgabefrist endet am 06.11.2025 um 12.00 Uhr. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Hösl vom Bauamt unter 08752/178-27 zur Verfügung.

Bürgerversammlung 2025 am 13.11.2025

Am Donnerstag, 13. November 2025 findet um 19:00 Uhr in der Hopfenlandhalle die diesjährige Bürgerversammlung des Marktes Au i. d. Hallertau statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Au i. d. Hallertau sind hierzu herzlich eingeladen.

Bürgermeister Hans Sailer gibt hierzu einen Rechenschaftsbericht ab und beantwortet in der anschließenden Diskussion die Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer.

Anfragen, die in der Versammlung besonders behandelt werden sollen, sind bitte bis spätestens 30. Oktober 2025 schriftlich an den Markt Au i. d. Hallertau zu richten.