1. Problemmüllsammlung 2026
Die erste Problemmüllsammlung 2026 findet am:
Dienstag, 20.01.2026 von 10. 00 bis 12.00 Uhr am Wertstoffhof Au in der Hallertau, Hochfeldstraße 51 statt.
Die erste Problemmüllsammlung 2026 findet am:
Dienstag, 20.01.2026 von 10. 00 bis 12.00 Uhr am Wertstoffhof Au in der Hallertau, Hochfeldstraße 51 statt.
Die Unterstützungsunterschriften dürfen jeweils nur für eine Liste pro Wahl geleistet werden!
Wir bitten Sie, zur Abgabe der Unterschriften Ihren Personalausweis bereit zu halten.
Die Öffnungszeiten des Rathauses für die Unterstützungsunterschriften sind wie folgt:
Montag bis Mittwoch jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
29.12.2025 und 30.12.2025 reguläre Öffnungszeiten von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
02.01.2026 und 05.01.2026 reguläre Öffnungszeiten von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
31.12.2025 ist ein regulärer Schließtag des Rathauses.
Zusätzlich ist geöffnet am:
Mittwoch, 14.01.2026 bis 20.00 Uhr
Samstag, 17.01.2026 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Gemeindeinformation Dezember 2025 wurde in den letzten Tagen an alle Haushalte verteilt. Sie kann auch ab sofort auch unter https://markt-au.de/rathaus/gemeindeinformation abgerufen werden.
Zum Jahreswechsel übernimmt der Landkreis Freising die komplette Abfallwirtschaft für den Markt Au i.d.Hallertau.
Damit ändern sich verschiedene organisatorische Abläufe, unter anderem bei Gebühren, Tonnenanträgen, Lastschriftmandaten und der Abgabemöglichkeit von Restmüll.
Um sie zu informieren gibt es ein Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen auf einen Blick! Dieses Merkblatt finden Sie unter: Merkblatt Müllentsorgung ab 01.01.2026
Wir bitten Sie um Beachtung, damit die Umstellung für alle Bürgerinnen und Bürger möglichst reibungslos verläuft.
Ihre Marktverwaltung Au i. d. Hallertau
Die Marktverwaltung teilt folgendes mit:
Die Brücke über den Leitersdorfer Bach am Klosterberg wird ab Freitag, 19.12.2025 für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Die Befahrbarkeit wird bereits schon in den frühen Morgenstunden möglich sein und die bisherigen Umleitungen werden abgebaut.
Der Fußgängerverkehr kann regulär über den gewohnten Gehweg an der Pfarrkirche St. Vitus entlang fließen. Am nördlichen Kirchenvorplatz wurde ein vorläufiger Notausgang für die Kirchenbesucher hergestellt.
Im Frühjahr 2026 werden die noch ausstehenden Restarbeiten (Herstellung des Kirchenvorplatzes, Pflasterung des noch provisorisch asphaltierten Gehwegs vor der Brücke sowie Wiederherstellung der historischen Schlossmauer im Brückenbereich nach den Maßgaben der Denkmalpflege) erledigt. Hierbei wird es nochmals zu einer kurzzeitigen Vollsperrung der Brücke und des Klosterberges kommen, da die Arbeitssicherheitsabstände, welche zum Schutz der betroffenen Bauarbeiter gelten, keine halbseitige Sperrung zulassen. Die Marktgemeinde wird diese Sperrung der Bevölkerung frühzeitig bekannt geben.
Der Marktgemeinderat des Marktes Au i. d. Hallertau hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Au i. .d. Hallertau beschlossen.
Diese Satzung gilt ab dem 01.01.2026. Sie finden die Satzung hier: Beitrags- und Gebührensatzung zur Beitrags- und Entwässerungssatzung des Marktes Au i. d. Hallertau
Sehr geehrte Bürger,
wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass es aufgrund der Witterungsverhältnisse zu einer erschwerten Öffnung der Holzeingangstüre des Rathaus von der Marktplatzseite her kommen kann! Wir bitten Sie gegebenenfalls die gegenüberliegende Türe ( Kriegerdenkmalseite) zu benutzen.
Vielen Dank!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Marktverwaltung teilt folgendes mit:
Am Montag, 22.12.2025 und Dienstag 23.12.2025 ist das Rathaus (inklusive Bauamt) des Marktes Au i. d. Hallertau für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen!
Ausnahme ist die Ableistung der Unterstützungsunterschriften! Diese können im 1.Stock bei Frau Oberhofer abgegeben werden!
Öffnungszeiten jeweils: 08.00 bis 16.00 Uhr
Der 24.12.2025 und der 31.12.2025 sind reguläre Schließtage.
Die Marktverwaltung bittet um Ihr Verständnis!
Im Landkreis Freising können kostenlos während des Jahres Problemabfälle aus Haushaltungen bei den Problemmüllaktionen in den Gemeinden abgegeben werden, wobei es jedem Bürger gestattet ist, in jeder Gemeinde seinen Problemmüll abzuliefern.
Problemabfälle sind Abfälle, die in besonderem Maße gesundheits- oder umweltgefährden sein können und deshalb nicht in die Mülltonne dürfen:
Beizen, Lösungsmittel, Batterien, Spraydosen (leer), Säuren, Laugen, ölhaltige Produkte, Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte, Chemikalien und ähnliche Abfälle.
Altöl bitte an der Verkaufsstelle zurückgeben – Rücknahmepflicht des Handels!
Feuerlöscher werden nicht mehr angenommen – sie sind über den Fachhandel zu entsorgen.
Autobatterien werden nicht mehr angenommen!
Der Markt Au hat folgende Bekanntmachungen an der Bekanntmachungstafel am Rathaus veröffentlicht:
„Bekanntmachung Eintragungsmöglichkeiten Unterstützungsunterschriften“
„Bekanntmachung Auffforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“
Diese Bekanntmachungen finden sie auch zum Nachlesen hier auf unserer Internetseite.
Wir bitten sie, noch folgendes zu beachten: Die Wahlvorschläge müssen beim Markt abgegeben und vom Markt geprüft werden. Erst einen Tag nach einer solchen Abgabe können die Unterstützungsunterschriften geleistet werden. Die Öffnungszeiten für die Eintragungsmöglichkeit finden sie in der Bekanntmachung „Eintragungsmöglichkeiten Unterstützungslisten“
Bitte bringen sie zur Leistung der Unterschrift ihren Personalausweis mit.
Ihre Marktverwaltung Au i. d. Hallertau