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Arbeiten an der Kreisstraße FS 32 zum Freischneiden des Lichtraumprofiles vom 09.02.2026 bis 13.02.2026

Wie das Landratsamt Freising mitgeteilt hat, werden im Zeitraum vom 09.02.2026 bis 13.02.2026 entlang der Kreisstraße FS 32 durch die Firma Wurzer Umwelttechnik im Auftrag des Betreibers des Windparks bei Nandlstadt und Au Arbeiten zum Freischneiden des Lichtraumprofiles vorgenommen. Diese dienen der Vorbereitung des Transportes von Teilen der geplanten Windkraftanlagen und es werden hierzu entsprechend Bäume und Sträucher, welche bzw. deren Teile in das Lichtraumprofil der Straße ragen, entsprechend zurückgeschnitten. Die Arbeiten betreffen im Gemeindebereich des Marktes Au i. d. Hallertau vor allem die Straßenzüge der Hauptstraße im Ortsteil Reichertshausen sowie der Freisinger Straße im Hauptort Au. Aufgrund der Arbeiten kann es zu teilweisen, halbseitigen Verkehrsbehinderungen an verschiedenen Stellen kommen, da es sich um eine wandernde Arbeitsstelle handelt.

Die Bürgerinnen und Bürgern werden um Beachtung und Verständnis gebeten. Sofern es zu Beschwerden oder Behinderungen kommt wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Freising als zuständigen Straßenbaulastträger.“

UPDATE: Baumfällarbeiten am 02.02.2026

Der Markt Au i. d. Hallertau teilt mit, dass am Freitag, 30.01.2026 zwischen 8 und 12 Uhr aufgrund von erforderlichen Baumfällarbeiten die Untere Hauptstraße im Bereich des ehemaligen Postgartens an der Unteren Hauptstraße 1 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt wird. Der angrenzende Gehweg, die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Freising sowie die Schlesische Straße zwischen Postgarten und Sparkasse werden während der Baumfällarbeiten vollgesperrt. Die Fäll- und Pflegearbeiten sind aufgrund der Zustände der Bäume im ehemaligen Postgarten aus Sicherheitsgründen leider erforderlich, wobei jedoch alle Bäume bis auf einen Baum erhalten werden können.

Wichtig: Der Busverkehr läuft uneingeschränkt weiter! Die Busse halten in Fahrtrichtung Freising nach Rücksprache mit dem MVV einige Meter vor der üblichen Haltestelle „Rathaus“, sodass der Busverkehr auch während der Arbeiten weiterlaufen kann.

Während der Fällarbeiten zwischen 8 und 12 Uhr ist aus Sicherheitsgründen für Fußgänger und Radfahrer kein Aufenthalt und Durchgang im Gehwegsbereich der Unteren Hauptstraße 1 sowie der Schlesischen Straße bei der Sparkasse möglich. Bitte beachten Sie unbedingt die Absperrungen vor Ort und weichen Sie über den Sparkassenparkplatz oder die Bürgergasse aus!

Anmeldung Kindergartenjahr 2025/2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 13.02.2026 findet die Anmeldung für das neue Kindergartenjahr 2026/2027 statt. Die Formulare hierzu finden Sie hier: https://markt-au.de/leben-in-au/kindergaerten-betreuung/

In diesem Zeitraum müssen die Unterlagen bestehend aus Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben inklusive aller Nachweise im Rathaus abgegeben werden (Einwurf Rathausbriefkasten möglich). Zu spät abgegebene oder nicht vollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Kommunalwahl 2026 – Beantragung der Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachstehend erhalten sie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die anstehende Kommunalwahl am 08.03.2026 mit evtl. Stichwahl am 22.03.2026:

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden demnächst zugestellt.

Die Briefwahl kann ab sofort bis einschließlich 26.02.2026, 00.00 Uhr online über den folgenden Link beantragt werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9178116

Alternativ können Sie über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten Sie, von diesen beiden Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Unterlagen online zu beantragen.

Wir bitten Sie, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen!

Der Versand der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kann aber gesetzlich erst am 20. Tag vor der Wahl erfolgen – dies ist ab 16.02.2026 der Fall.

Persönlich kann die Briefwahl bis einschließlich 06.03.2026, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt und unterschrieben sein.

Sofern Briefwahlunterlagen für weitere Personen abgeholt werden, muss die notwendige Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben sein – eine Person kann für maximal vier Personen Wahlunterlagen abholen.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder Ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen bis zum 21.02.2026 nicht erhalten haben melden Sie sich bitte umgehend im Wahlamt!

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Ihr Wahlamt Au i. d. Hallertau

Hinweis zum gemeindlichen Winterdienst im Markt Au i. d. Hallertau

Die Räum- und Streupflicht in Bayern für Kommunen ergibt sich vom Gesetzgeber durch § 839 BGB,  als hoheitliche Aufgabe zur Wahrung der Amtspflicht.

Der Markt Au stellt flächenmäßig die zweigrößte Kommune im Landkreis Freising dar. Das Gesamt- Gemeindestraßennetz wird durch gemeindliche Mitarbeiter des Bauhofes gemäß Räum- und Streuplan und in Teilen des Gemeindegebietes durch Beauftragung des Maschinenrings betreut.

Der Winterdienst erfolgt strikt nach vorgegebener Priorisierung gem. Art. 69 BayStrWG, entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung.

*             Dringlichkeitsstufe I – Hauptverkehrsadern im Gemeindegebiet

*             Dringlichkeitsstufe II – Verkehrswege zu Schulen, Kindergärten, sonstigen öffentlichen Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen

*             Dringlichkeitsstufe III – alle weiteren befestigten gemeindlichen Straßen, wiederum abgestuft nach Verkehrsbedeutung, sogenannte Nebenstrecken

Diese Einstufung beläuft sich ausschließlich auf gemeindeeigene Straßen (Gemeindestraßen). Staats-, Kreis-, und Bundesstraßen werden durch den jeweiligen Straßenbaulastträger (d. h. Landkreis oder Staatliches Bauamt) betreut!

Räumbeginn ist täglich 3 Uhr morgens gemäß Stufenplanung. Die weitere Räumung und Streuung von Wohnstraßen und Nebenstrecken ist eine freiwillige Serviceleistung des Marktes zur Erhöhung der Personen- und Verkehrssicherheit und erfolgt ebenfalls nach entsprechender Priorisierung bzw. Verkehrsbedeutung.

Der Bauhof ist hierbei auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. Fahrzeugbesitzer sind in eigenem Interesse und im Interesse der Allgemeinheit dringend dazu aufgefordert, ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge zu ermöglichen.

Bitte halten Sie die betreffenden Straßen frei und stellen Sie keine Fahrzeuge oder Anhänger auf den Fahrbahnen, in Kurvenbereichen oder Wendeflächen ab. In zugeparkten Bereichen kann der Winterdienst nicht durchgeführt werden!

Die direkte Räum- und Streupflicht der Anlieger ergibt sich aus § 10 der Verordnung des Marktes Au i. d. Hallertau über die Reinhaltungen und Reinigung der öffentlichen Straßen, sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherheitsverordnung)  vom 24.05.2013.

Die Anlieger (Vor- und Hinterlieger) haben die Gehsteige an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisesglätte mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt, Streusalz) jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr grundsätzlich so oft zu wiederholen, wie dies zur Gefahrenverhütung erforderlich ist. Es ist darauf zu achten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Gullys und Fußgängerüberwege frei bleiben.

Der von Bürgern selbst geräumte Schnee am eigenen Grundstück ist neben der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht erschwert oder gefährdet wird – somit ist ein  Zusammenspiel zwischen Bürger und Bauhof wichtig, um auch für die allgemeine Sicherheit von Fußgängern und Kraftfahren zu sorgen.

Die Verordnung ist auf der gemeindlichen Homepage unter folgendem Link einsehbar: https://markt-au.de/wp-content/uploads/2023/10/Verordnung-ueber-die-Reinhaltung-und-Reinigung-der-oeffentlichen-Strassen-und-die-Sicherung-der-Gehbahnen-im-Winter-Reinigungs-und-Sicherungsverordnung.pdf

Wir danken unseren Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in diesen witterungsbedingt herausfordernden Tagen.

Nandlstädter Weg aufgrund Wasserrohrbruch teilweise gesperrt

Der Nandlstädter Weg ist, aufgrund eines sich in der Nacht ereigneten Wasserrohrbruchs, aktuell nicht wie üblich befahrbar und kurz nach der Gabelung Bergmannstraße/Nandlstädter Weg her für den Verkehr vollgesperrt, bis die Reparatur der Wasserleitung durch den Zweckverband Wasserversorgung Hallertau abgeschlossen ist.

Die Anlieger werden um entsprechende Beachtung gebeten! Für die Anlieger ist bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten eine Notzufahrt über die Bergmannstraße und den Feldweg Bergmannstraße-Nandlstädter Weg vom Bauhof eingerichtet und entsprechend ausgeschildert!

Tag der offenen Tür unserer Kindertageseinrichtungen; Anmeldung für das neue Kindergartenjahr

Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Au i.d.Hallertau laden interessierte Eltern zum Tag der offenen Tür ein:

· Integratives Kinderhaus „Maria de la Paz“ (Kindergarten und Kinderkrippe) am 30.01.2026 von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

 · Kindergarten „Am Vögelhölzl“ am 30.01.2026 vom 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

An diesen Tagen können die Einrichtungen besichtigt werden und das Personal informiert Sie über die Regularien zur Anmeldung.

Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2026/2027 finden dann vom 02.02.2026 bis 13.02.2026.

In dieser Anmeldewoche können die ausgefüllten Anmeldebögen im Rathaus abgegeben werden. Anmeldungen außerhalb der Frist werden nicht berücksichtigt. Das Anmeldeformular finden Sie ab dem 02.02.2026 auf der Homepage des Marktes Au unter www.markt-au.de/leben-in-au/kindergaerten-betreuung

Wir bitten Sie, sich rechtzeitig zu informieren!