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Vollsperrung Kooperator-Schmid-Straße am 07.03.2026 ca. 9 – 11 Uhr

Der Verein der Maibaumbuam Au wird am Samstag, 07.03.2026 ab ca. 9 Uhr den alten Maibaum am Marktplatz aus seinem Gestell entfernen und entsprechend umlegen. Hierzu muss die Kooperator-Schmid-Straße aus Sicherheitsgründen für den Verkehr bis zum Abschluss der Arbeiten entsprechend für etwa zwei Stunden bis ca. 11:00 Uhr vollgesperrt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung gebeten!

Vollsperrung Obere Hauptstraße zwischen Kooperator-Schmid-Straße und der Metzgerei Radlmeier ab 02.03.2026

Gemäß Mitteilung der zuständigen Baufirma des Wasserzweckverbandes Hallertau wird ab Montag, 02.03.2026 mit den Arbeiten zur Fertigstellung der Verlegung der Wasserleitung in der Oberen Hauptstraße begonnen. Hierzu muss die Obere Hauptstraße zwischen der Einmündung der Kooperator-Schmid-Straße und der Metzgerei Radlmeier für den Verkehr vollgesperrt werden; die Vollsperrung betrifft somit insbesondere die Anwohner der Anwesen Hausnummer 5 bis 24. Die Vollsperrung läuft bis 20.03.2026, hier sollen die Bauarbeiten laut der Baufirma entsprechend abgeschlossen sein.

Die Umleitung des Verkehrs innerhalb von Au erfolgt in diesem Zeitraum über die Straßenzüge Hochfeldstraße-Schlesische Straße-Untere Hauptstraße. Der Schwerlast- und Durchfahrtsverkehr wird mittels entsprechender Hinweisschilder über die B301 um Au herum geleitet.

Wir bitten zudem unsere ortskundigen Bürgerinnen und Bürger aus Rücksicht auf den Schulverkehr von einer Nutzung der Hamppstraße als Ausweichstrecke dringend abzusehen! Ferner bitten wir dringend darum, von allen nicht notwendigen Fahrten sogenannter „Elterntaxis“ ebenfalls Abstand zu nehmen!

Bezüglich des Busverkehrs werden durch den MVV in der Bauphase erneut die Haltestellen Rathaus und Freisinger Str. in Au sowie die Haltstelle Kürzling von der Linie 602 nicht bedient werden können; der Busverkehr wird während der Bauzeit über die Haltestelle Hopfenhalle und zusätzlich auch über die Ersatzhaltestelle Pfaffenhofener Straße/Abensweg abgewickelt. Betroffen von den Bauarbeiten ist zudem die Linie 681. Hier entfallen die Haltstellen Au, Hopfenhalle und Au, Rathaus.  

Hinsichtlich der Anfahrbarkeit von Privatgrundstücken, die direkt an das Baufeld anliegen, empfiehlt sich jeweils tagesaktuell eine Rücksprache mit der ausführenden Baufirma, ob das jeweilige Grundstück evtl. anfahrbar ist. Grundsätzlich sollte aber davon ausgegangen werden, dass keine Anfahrmöglichkeit besteht und das Fahrzeug anderweitig abgestellt werden.

Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl

Die Wahlleitung des Marktes Au i. d. Hallertau informiert zur Kommunalwahl am 08.03.2026:

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist noch bis Donnerstag, den 26.02.2026 möglich.

Anträge auf Briefwahlunterlagen ab Freitag, den 27.02.2026 können ausschließlich persönlich erfolgen und müssen persönlich abgeholt werden.

Arbeiten an der Kreisstraße FS 32 zum Freischneiden des Lichtraumprofiles vom 09.02.2026 bis 13.02.2026

Wie das Landratsamt Freising mitgeteilt hat, werden im Zeitraum vom 09.02.2026 bis 13.02.2026 entlang der Kreisstraße FS 32 durch die Firma Wurzer Umwelttechnik im Auftrag des Betreibers des Windparks bei Nandlstadt und Au Arbeiten zum Freischneiden des Lichtraumprofiles vorgenommen. Diese dienen der Vorbereitung des Transportes von Teilen der geplanten Windkraftanlagen und es werden hierzu entsprechend Bäume und Sträucher, welche bzw. deren Teile in das Lichtraumprofil der Straße ragen, entsprechend zurückgeschnitten. Die Arbeiten betreffen im Gemeindebereich des Marktes Au i. d. Hallertau vor allem die Straßenzüge der Hauptstraße im Ortsteil Reichertshausen sowie der Freisinger Straße im Hauptort Au. Aufgrund der Arbeiten kann es zu teilweisen, halbseitigen Verkehrsbehinderungen an verschiedenen Stellen kommen, da es sich um eine wandernde Arbeitsstelle handelt.

Die Bürgerinnen und Bürgern werden um Beachtung und Verständnis gebeten. Sofern es zu Beschwerden oder Behinderungen kommt wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Freising als zuständigen Straßenbaulastträger.“

UPDATE: Baumfällarbeiten am 02.02.2026

Der Markt Au i. d. Hallertau teilt mit, dass am Freitag, 30.01.2026 zwischen 8 und 12 Uhr aufgrund von erforderlichen Baumfällarbeiten die Untere Hauptstraße im Bereich des ehemaligen Postgartens an der Unteren Hauptstraße 1 für den Gesamtverkehr halbseitig gesperrt wird. Der angrenzende Gehweg, die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Freising sowie die Schlesische Straße zwischen Postgarten und Sparkasse werden während der Baumfällarbeiten vollgesperrt. Die Fäll- und Pflegearbeiten sind aufgrund der Zustände der Bäume im ehemaligen Postgarten aus Sicherheitsgründen leider erforderlich, wobei jedoch alle Bäume bis auf einen Baum erhalten werden können.

Wichtig: Der Busverkehr läuft uneingeschränkt weiter! Die Busse halten in Fahrtrichtung Freising nach Rücksprache mit dem MVV einige Meter vor der üblichen Haltestelle „Rathaus“, sodass der Busverkehr auch während der Arbeiten weiterlaufen kann.

Während der Fällarbeiten zwischen 8 und 12 Uhr ist aus Sicherheitsgründen für Fußgänger und Radfahrer kein Aufenthalt und Durchgang im Gehwegsbereich der Unteren Hauptstraße 1 sowie der Schlesischen Straße bei der Sparkasse möglich. Bitte beachten Sie unbedingt die Absperrungen vor Ort und weichen Sie über den Sparkassenparkplatz oder die Bürgergasse aus!

Anmeldung Kindergartenjahr 2025/2026

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 13.02.2026 findet die Anmeldung für das neue Kindergartenjahr 2026/2027 statt. Die Formulare hierzu finden Sie hier: https://markt-au.de/leben-in-au/kindergaerten-betreuung/

In diesem Zeitraum müssen die Unterlagen bestehend aus Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben inklusive aller Nachweise im Rathaus abgegeben werden (Einwurf Rathausbriefkasten möglich). Zu spät abgegebene oder nicht vollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Kommunalwahl 2026 – Beantragung der Briefwahlunterlagen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

nachstehend erhalten sie Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die anstehende Kommunalwahl am 08.03.2026 mit evtl. Stichwahl am 22.03.2026:

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden demnächst zugestellt.

Die Briefwahl kann ab sofort bis einschließlich 26.02.2026, 00.00 Uhr online über den folgenden Link beantragt werden: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/startini.do?mb=9178116

Alternativ können Sie über das Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Smartphone Briefwahlunterlagen beantragen.

Wir bitten Sie, von diesen beiden Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Unterlagen online zu beantragen.

Wir bitten Sie, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen!

Der Versand der Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen kann aber gesetzlich erst am 20. Tag vor der Wahl erfolgen – dies ist ab 16.02.2026 der Fall.

Persönlich kann die Briefwahl bis einschließlich 06.03.2026, 15 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Hierzu muss die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Antrag für die Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung muss ausgefüllt und unterschrieben sein.

Sofern Briefwahlunterlagen für weitere Personen abgeholt werden, muss die notwendige Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben sein – eine Person kann für maximal vier Personen Wahlunterlagen abholen.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben oder Ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen bis zum 21.02.2026 nicht erhalten haben melden Sie sich bitte umgehend im Wahlamt!

Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Ihr Wahlamt Au i. d. Hallertau

Hinweis zum gemeindlichen Winterdienst im Markt Au i. d. Hallertau

Die Räum- und Streupflicht in Bayern für Kommunen ergibt sich vom Gesetzgeber durch § 839 BGB,  als hoheitliche Aufgabe zur Wahrung der Amtspflicht.

Der Markt Au stellt flächenmäßig die zweigrößte Kommune im Landkreis Freising dar. Das Gesamt- Gemeindestraßennetz wird durch gemeindliche Mitarbeiter des Bauhofes gemäß Räum- und Streuplan und in Teilen des Gemeindegebietes durch Beauftragung des Maschinenrings betreut.

Der Winterdienst erfolgt strikt nach vorgegebener Priorisierung gem. Art. 69 BayStrWG, entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung.

*             Dringlichkeitsstufe I – Hauptverkehrsadern im Gemeindegebiet

*             Dringlichkeitsstufe II – Verkehrswege zu Schulen, Kindergärten, sonstigen öffentlichen Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen

*             Dringlichkeitsstufe III – alle weiteren befestigten gemeindlichen Straßen, wiederum abgestuft nach Verkehrsbedeutung, sogenannte Nebenstrecken

Diese Einstufung beläuft sich ausschließlich auf gemeindeeigene Straßen (Gemeindestraßen). Staats-, Kreis-, und Bundesstraßen werden durch den jeweiligen Straßenbaulastträger (d. h. Landkreis oder Staatliches Bauamt) betreut!

Räumbeginn ist täglich 3 Uhr morgens gemäß Stufenplanung. Die weitere Räumung und Streuung von Wohnstraßen und Nebenstrecken ist eine freiwillige Serviceleistung des Marktes zur Erhöhung der Personen- und Verkehrssicherheit und erfolgt ebenfalls nach entsprechender Priorisierung bzw. Verkehrsbedeutung.

Der Bauhof ist hierbei auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. Fahrzeugbesitzer sind in eigenem Interesse und im Interesse der Allgemeinheit dringend dazu aufgefordert, ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge zu ermöglichen.

Bitte halten Sie die betreffenden Straßen frei und stellen Sie keine Fahrzeuge oder Anhänger auf den Fahrbahnen, in Kurvenbereichen oder Wendeflächen ab. In zugeparkten Bereichen kann der Winterdienst nicht durchgeführt werden!

Die direkte Räum- und Streupflicht der Anlieger ergibt sich aus § 10 der Verordnung des Marktes Au i. d. Hallertau über die Reinhaltungen und Reinigung der öffentlichen Straßen, sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherheitsverordnung)  vom 24.05.2013.

Die Anlieger (Vor- und Hinterlieger) haben die Gehsteige an Werktagen bis 7.00 Uhr und an Sonntagen, sowie an gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisesglätte mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt, Streusalz) jedoch nicht mit ätzenden Stoffen zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Maßnahmen sind bis 20 Uhr grundsätzlich so oft zu wiederholen, wie dies zur Gefahrenverhütung erforderlich ist. Es ist darauf zu achten, dass Abflussrinnen, Hydranten, Gullys und Fußgängerüberwege frei bleiben.

Der von Bürgern selbst geräumte Schnee am eigenen Grundstück ist neben der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht erschwert oder gefährdet wird – somit ist ein  Zusammenspiel zwischen Bürger und Bauhof wichtig, um auch für die allgemeine Sicherheit von Fußgängern und Kraftfahren zu sorgen.

Die Verordnung ist auf der gemeindlichen Homepage unter folgendem Link einsehbar: https://markt-au.de/wp-content/uploads/2023/10/Verordnung-ueber-die-Reinhaltung-und-Reinigung-der-oeffentlichen-Strassen-und-die-Sicherung-der-Gehbahnen-im-Winter-Reinigungs-und-Sicherungsverordnung.pdf

Wir danken unseren Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in diesen witterungsbedingt herausfordernden Tagen.