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Kaminkehrer

Nach der  Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (zuletzt geändert zum 01.01.2013) gibt es für den Bereich der hoheitlichen Aufgaben weiterhin einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die weiteren Kaminkehreraufgaben können auch von anderen Schornsteinfegern nach freier Preisverhandlung durchgeführt werden. 

Weitere Informationen zu den verschiedenen Aufgaben bzw. den bestellten Kaminkehrern finden Sie auf den Webseiten von