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Tempo 30 /Obere und Untere Hauptstraße
Im Zuge des Abschlusses des aktuellen Abschnittes der Erneuerung der Ortsdurchfahrt gilt seit diesem Wochenende nun die angepasste Beschilderung und Verkehrsregelung in der Oberen und Unteren Hauptstraße. Die bisherige Tempo 30-Zone wurde durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ersetzt. Dies bedeutet konkret die folgenden Änderungen für die Verkehrsteilnehmer:
Tempo 30-Begrenzung anstatt Tempo-30-Zone: Die bisherige Tempo-30-Zone weicht einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. An der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugverkehrs ändert sich somit in der Praxis nichts, allerdings bedingt die Umstellung von einer Tempo-30-Zone auf eine reine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eine Änderung der Vorfahrtsregelungen.
Vorfahrtsregelung: Die Obere und Untere Hauptstraße wird nun zur Vorfahrtsstraße. Die Vorfahrtsregelung ist an allen Kreuzungen und Einmündungen in die Hauptstraße (z.B. an der Kreuzung Schlesische Straße/Untere Hauptstraße) entsprechend ausgeschildert und erkennbar. ·
Parkregelung: Das Parken im Fahrbahnbereich ist ab sofort nur noch in den dafür ausgewiesenen und vor Ort entsprechend beschilderten Flächen zulässig.