Straßenkehrung im Marktgebiet
Die Marktverwaltung gibt bekannt, dass ab 05.09.2024 im Hauptort Au an entlang der Unteren Hauptstraße sowie der Schlesischen Straße Straßenkehrarbeiten durchgeführt werden. Bürger, die mit ihrem Grundstück an einen Gehweg angrenzen, sollen deshalb entlang der ganzen Grundstückslänge den auf Gehsteigen abgelagerten Straßensplitt und Staub bis dahin auf den Fahrbahnrand abkehren, damit das Kehrfahrzeug den Schmutz aufnehmen kann. Darüber hinaus werden alle Kraftfahrzeugbesitzer darauf hingewiesen, während der Kehrung tagsüber keine Fahrzeuge am Straßenrand abzustellen, damit der Reinigungswagen ungehindert durchfahren und alle Straßenränder gesäubert werden können.
Der Markt Au i.d.Hallertau bittet um Ihr Verständnis.