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Satzungen zu den Notunterkunftsanlagen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.02.2025 wurden folgende Satzungen erlassen:

Satzung über die Benutzung der Notunterkunftsanlagen des Marktes Au i. d. Hallertau ab 01.03.2025 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkunftsanlagen des Marktes Au i. d. Hallertau ab 01.03.2025.

Diese Satzungen liegen in der Zeit vom 06.02.2025 bis 07.03.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Au i. d. Hallertau zur Einsichtnahme aus.