Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein.
Diesen können Sie im Wahlamt des Marktes Au i. d. Hallertau nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte
- persönlich oder
- schriftlich oder
- online anfordern.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) und für maximal bis zu 4 Personen möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Ein Wahlschein kann ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung bis spätestens Freitag 06.10.2023 bis 15.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.