Die neue Grundsteuer

Aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer müssen alle, die am 01.01.2022 Grundstücks(mit)eigentümer waren, in der Zeit vom
01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Dies ist in elektronischer Form über das Portal Elster – www.elster.de – möglich.

Sollte eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 01. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in ihrem Finanzamt oder (voraussichtlich) auch beim Markt Au.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung wenden Sie sich bitte an die Bayerische Steuerverwaltung
von Montag – Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr, Freitags von 08:00 – 16:00 Uhr
unter der Telefonnummer 089 / 30 70 00 77.

Weitere Informationen finden Sie im => Merkblatt zur Grundsteuerreform

oder auch auf der Website => www.grundsteuerreform.de

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