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Zugangseröffnung

Der Markt Au i. d. Hallertau bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist Art. 3a Bayerisches Verwaltungs- und Verfahrensgesetz (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Der Markt Au i. d. Hallertau hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

1. per einfacher E-mail

Vorgänge und Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können unverschlüsselt an die zentrale E-mail-Adresse des Marktes Au i. d. Hallertau   => info@markt-au.de   gesandt werden.

Darüber hinaus sind weitere E-mail-Adressen einzelner Sachgebiete, Personen oder gemeindlicher Einrichtungen eingerichtet. Diese finden Sie auf unserer Homepage oder auch auf Ihrem bisherigen Schriftverkehr. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails versenden.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Marktverwaltung Au i. d. Hallertau versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Folgende Dateiformate werden derzeit akzeptiert:

  • pdf – Portable Dokument Format
  • docx – Microsoft Word ab Version 2007
  • xlsx – Microsoft Excel ab Version 2007
  • txt – nur Text-Formate
  • jpg, tif, bmp, png, gif (Bildformate)

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden. Auch .zip-Dateien werden aufgrund der Virengefahr nicht mehr per E-mail angenommen.

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Sachbearbeiters zulässig.

E-mails (inklusive der Anlagen) werden nur bis zu einer Größe von 10 MB angenommen.

Der Markt Au i. d. Hallertau verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale als Spam identifiziert wurden. Eine Benachrichtigung des Absenders ist in diesen Fällen nicht immer gewährleistet.

Der Markt Au i. d. Hallertau nimmt keine sogenannten E-Mail-Einschreiben entgegen, ebenfalls werden verschlüsselte E-Mails nicht akzeptiert.

Es kann nicht garantiert werden, dass eine versandte E-Mail seinen Empfänger erreicht. Es ist möglich, dass Inhalte unvollständig und/oder verzögert ankommen. Der Grund liegt in der allgemeinen Unsicherheit von E-Mails. Bitte prüfen Sie, ob die E-Mail wirklich für Ihre Zwecke geeignet ist.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet grundsätzlich ungesichert erfolgt. Die so übertragenen Daten können von Unbefugten zur Kenntnis genommen, wie auch verfälscht werden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitet werden kann, erfolgt eine Information an den Absender mit Begründung der Ablehnung. Dieser Fall kann z.B. durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden. Virenverseuchte E-Mails werden aus Sicherheitsgründen direkt am Mailgateway gelöscht. Eine Benachrichtigung erfolgt in diesem Fall nicht.

Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu einen gesicherten Zugang (nachfolgend beschrieben) oder die Briefpost zu verwenden. 

2.a Sicherer Dialog über das BayernPortal

Über das Bayern-Portal (www.freistaat.bayern) bietet der Markt Au die Möglichkeit an, nach Registrierung einer BayernID
(hier: weitere Informationen: BayernID, Registrierung zur BayernID)
Schriftverkehr verschlüsselt und signiert an den Markt Au zu übermitteln.

      hier:  Sicheres Kontaktformular zum Markt Au i. d. Hallertau

In dem Kontaktformular besteht auch die Möglichkeit verschiedene Anlagen anzuhängen. Nur bei Authentifizierung über Ihren Personalausweis ist es über diesen Zugang möglich auch formgebundene Schreiben (z. B. Widersprüche, wenn dies in den jeweiligen Verfahren zulässig ist) an den Markt Au i. d. Hallertau zu übermitteln.

2.b Sicherer Dialog über die „Plattform für sichere Kommunikation in Bayern“

Die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern eröffnet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, sicher mit den zuständigen Stellen und/oder dem Einheitlichen Ansprechpartner zu kommunizieren.

Nach Registrierung über den Dienst authega ist es möglich u. a. mit dem Markt Au verschlüsselt und signiert elektronisch zu kommunizieren.

hier: Sichere Kommunikation mit dem Markt Au i. d. Hallertau

Weitere qualifizierte elektronische Zugänge (z. B. Kommunikation per DE-Mail nach dem DE-Mail-Gesetz oder über einen elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz) werden derzeit nicht eröffnet.

Weitere Hinweise

Der Markt Au bietet über die Homepage und das Rathausserviceportal auch elektronische Dienste und Formulare an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote verstärkt nutzen und annehmen. Die hier übermittelten Daten werden verschlüsselt übertragen.

Der Markt Au i. d. Hallertau übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen den Markt Au i. d Hallertau sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht die Gemeindeverwaltung davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Markt Au i. d. Hallertau und deren Einrichtungen und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. 

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.